Sieben Freie Künste

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Der Artikel Sieben Freie Künste ist eine Sammlung von Gedanken um die geheimnisvolle Zahl "sieben".

„Die Philosophie thront inmitten der Sieben Freien Künste“ – Darstellung aus dem Hortus Deliciarum der Herrad von Landsberg (um 1180)

Gedankensammlung

  1. Das Fähnlein der sieben Aufrechten
  2. Der Wolf und die sieben Geißlein
  3. Siebenmal, das ist meine Lieblingszahl
  4. Sieben Zwerge
  5. Siebengebirge
  6. Sieben freie Künste
  7. Sieben Zeilen
  8. Über sieben Brücken mußt du gehen
  9. Sieben Tage
  10. Sieben Sinnesorgane
  11. Siebenbürgen
  12. Sieben Weltwunder

Studium der Sieben Freien Künste

Zur Zeit Martin Luthers mußte man erst die sogenannten Sieben freien Künste studieren, bevor man sich einer höheren Fakultät zuwandte. Dies tat Martin Luther und erhielt 1502 das Bakkalaureat, den ersten akademischen Grad. 1505 wurde er Magister.

Vergleichen könnte man das Studium der sieben freien Künste mit einem Studium generale für Neusprachler ohne Großes Latinum und Grecum mit vorgeschaltetem Propädeutikum, in dem man Fächer studiert und in Klausuren entsprechende Vorexamina bestehen muß, um zum Hauptstudium zugelassen zu werden. Außerdem kann man in den verschiedensten Fächern „Scheine“ über weitere bestandene Klausuren erwerben, die dann Voraussetzung zur Zulassung für ein Vorexamen bzw. eine Zwischenprüfung sind.

Schreib- und Lesekenntnisse der Verantwortlichen

Für Jura und Medizin ist Zulassungsvoraussetzung das Große Latinum, für Theologie das Große Latium, das Grecum und wömöglich das Hebraicum. Für Zahnärzte genügt das Kleine Latinum. Ob diese Vorschriften an allen Hochschulen streng eingehalten wurden, oder ob von Fall zu Fall Ausnahmen zugelassen wurden, wäre im Einzelfall zu prüfen. Besonders bei medizinischen Doktorarbeiten sollte man das prüfen, insbesondere bei Psychiatern. Bei Juristen, die in der Regel keine Doktorarbeiten verfassen, sollte man prüfen, ob sie das Schreiben und Lesen beherrschen; denn es fällt auf, daß sich Richter um Wortprotokolle drücken. Ein mündliches Urteil im Namen des Volkes ist schnell gesprochen. Wortprotokolle müßten sie ja vorher diktieren und später vorlesen. Das deutet darauf hin, daß solche Richter der deutschen Sprache nicht genügend mächtig sind, die Rechtschreibung nur mangelhaft beherrschen und sich auf Rechtschreibkenntnisse der Justizschreibkräfte verlassen müssen. Besonders schlimm ist es, wenn Juristen oder Mediziner - oder weil diese Ausländer sind - oder wegen einer Legasthenie mittleren Grades auf einen Computer mit Spracherkennung oder eine auswärtige Schreibkraft oder zu bezahlende Studenten angewiesen sind. Da wartet man wochenlang auf einen Entlassungsbericht, weil dieser womöglich erst in Lohnarbeit gerichtsfest unanfechtbar formuliert werden muß. Als nicht der deutschen Sprache mächtige Gutachter benutzen ausländische Gutachter Textbausteine, weil sie nicht ausreichend Schreiben und Lesen können. Solche Gutachter erfüllen gern die Zielvorgaben der Richter, um weiterhin mit ihren Textbaustein-Expertisen ihr Einkommen aus Staatsgeldern aufzubessern. Da wären unbestechliche Kriminalbeamte, Profiler und Steuerfahnder gefragt, die das System der Unterauftragsvergabe und Abrechnung der deutschsprechenden Zuarbeiter durchleuchten, ob sie ihre Nebeneinnahmen ordnungsgemäß dem Fiskus angegeben haben.

Querverweise

Netzverweise

Einzelnachweise und Anmerkungen

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